![]() |
![]() |
![]() |
Oswald Franz |
||
Werdegang
|
||
Franz Oswald wurde aufgrund seiner Gewissensüberzeugung am 6. April 1943 vom 4. Senat des Reichskriegsgerichts wegen Zersetzung der Wehrkraft zum Tode, zum Verlust der Wehrwürde und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. |
![]() |
![]() Franz Oswald |
Verhaftung un Hinrichtung
|
||
Am 1. April 1940 wurde er in Untersuchungshaft genommen und am 26. September 1940 vom Sondergericht in St. Pölten zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilt. Kurz nach seiner Haft erhielt er am 15. November 1942 vom Wehrbezirkskommando Dessau einen Einberufungsbefehl. Auf diesem war vermerkt, dass ihm für die Dauer des Wehrdienstes auf Erlaß des Führeres die Wehrwürdigkeit wieder verliehen worden sei. Franz Oswald erklärte jedoch, dass er trotz Belehrung über die Folgen, aus Glaubensgründen nicht Soldat werden könne. In demselben Sinn äußerte er sich vor dem Untersuchungsführer der Afrika-Brigade 999 am 19. November 1942 und vor dem Untersuchungsführer des Reichskriegsgerichts am 3. Dezember 1942, dem gegenüber er erklärte, den Fahneneid nicht leisten zu können und jeglichen Wehrdienst mit oder ohne Waffe zu verweigern, obwohl er wisse, dass er sich damit der schwersten Strafe aussetze. Als 34 jährigen Mann wollte man ihn aber unbedingt verpflichten, Wehrdienst zu leisten, schließlich hatte man ihm ja zu diesem Zwecke die Wehrwürdigkeit wieder zuerkannt. |
![]() |
![]() Franz Oswald |
Andere Hinweise auf Franz Oswald
|
||
In dem Buch "Franz Jägerstätter - Martyrer" von Erna Putz wird auf Seite 100 folgender Hinweis auf Franz Oswald gemacht: |
||
(C) 2007 - www.standhaft.at - Alle Rechte vorbehalten |